Angeln

 

Gewässerverlauf 

Die Donaustrecke beginnt unterhalb des Irnsinger Bergs bei der Römerschanze, Gemarkung Irnsing und endet beim Ausfluss aus der Gemarkung Kleinprüfening bei Mariaort, wo die Naab in die Donau fließt (siehe Karte, Bestimmungen und Erläuterungen sowie Beschilderungen am Gewässer). Das Fischereirecht erstreckt sich auch auf die Abens von der Ottilienkapelle flussabwärts bis zur Mündung, den Mündungsbereich der Kels (bitte die Grenztafeln beachten) sowie der Mündung des RMD-Kanals bis zur Europabrücke.

 

Bestimmungen und Erläuterungen 

Im gesamten Donauabschnitt gelten die allgemeinen Fangrichtlinien des Kfv Kelheims. Die komplette Gewässerstrecke der Donau ist auch für Gastfischer zugänglich. Die Preise für die Erlaubnisscheine sind aus nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Vereinsinterne Bestimmungen sowie die Bezirksfischereiverordnung Niederbayern sind zu beachten. Für Rollstuhlfahrer sind vor allem die Bereich bei Poikam und am Hafen Saal geeignet. 

Fischereiordnung
Hier finden Sie einen Auszug der wichtigsten Bestimmungen und Regeln, die Sie beim Fischen in den Gewässern des Kreisfischereiverein Kelheim e. V. berücksichtigen müssen. Maßgeblich ist jedoch immer das Hinweisblatt, das Sie zusammen mit dem Angel-Erlaubnisschein erhalten.

  • Beachten Sie die einschlägigen, gesetzlichen Vorschriften des Fischerei-, Naturschutz- und des Tierschutzgesetzes, die aufgrund dieser Vorschriften ergangenen Anordnungen der Verwaltungsbehörden und die Bestimmungen des Vereins über die Ausübung der Fischerei.
  • Fischen Sie waidgerecht, verhalten Sie sich kameradschaftlich und hilfsbereit.
  • Schützen Sie die Natur, vermeiden Sie Flurschäden und halten Sie Ihren Angelplatz sauber.
  • Üben Sie Ihr Uferbenutzungsrecht mit tunlichster Schonung der Uferstücke aus. Eingefriedete Grundstücke dürfen Sie nicht betreten.
  • Benutzen Sie mit Kraftfahrzeugen nur die dafür vorgesehenen Zufahrten zum Gewässer.
  • Parken Sie nicht in Wiesen, Anlagen oder bepflanzten Uferstreifen.
  • Übernachten mit Wohnmobilen, Zelten und Feuermachen an den Gewässern ist verboten.
  • Am Irnsinger Baggersee dürfen nur Mitglieder des Kreisfischereiverein Kelheim e. V. auf den gekennzeichneten Plätzen parken.
  • Führen Sie Ihren Fischereierlaubnisschein und den Fischereischein am Gewässer stets bei sich. Sie sind verpflichtet, diese auf Verlangen Fischereiaufsehern, jedem anderen Mitglied des Kreisfischereivereins Kelheim e. V., Polizeibeamten und dem Eigentümer gepachteter Gewässer oder deren Beauftragten vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen.

Qeulle: http://www.kfv-kelheim.de/index.php/fischereiordnung

Fischereibestimmung und Beschränkung

  • Gefangene Fische dürfen nicht verkauft oder anderweitig veräußert werden.
  • Vom 15. Februar bis 30. April darf in allen Gewässern des Kreisfischereiverein Kelheim e. V. nicht mit Blinkern, Wobblern und ähnlichen Ködern sowie mit toten Köderfischen gefischt werden. Fliegenfischen ist erlaubt.
  • Fangbeschränkung (gilt nicht für die Donau)
    An einem Angeltag dürfen höchstens 3 Fische mitgenommen werden, davon nur 2 Forellen oder Raubfische. Aale, Brachsen, Karauschen, Güster, Rotaugen und Köderfische fallen nicht unter diese Fangbeschränkung.
    Gefischt werden darf nur mit 2 Angelruten (Rute mit einer beköderten Anbissstelle).
  • Die Fischerei darf nur mit der Handangel ausgeübt werden. Senknetze dürfen nicht verwendet werden. Legeangeln sind nicht gestattet. Eine Angel gilt dann als Legangel, wenn sie vom Fischereiausübenden nicht unmittelbar beaufsichtigt wird.
  • Nachtfischen ist erlaubt, Eisfischen ist verboten.
  • Fischen vom Boot aus ist nur in der Donau, im Main-Donau-Kanal (Altmühl) und im Irnsinger Weiher mit einer Zusatzkarte erlaubt.
  • Gewässer und Gewässerstrecken, die durch Schilder als gesperrt gekennzeichnet sind, dürfen nicht befischt werden.
  • Wird ein getöteter Fisch am Wasser ausgenommen und geschuppt, sind alle Innereien und andere Abfallstücke mitzunehmen oder zu vergraben. Sie dürfen auf keinen Fall ins Wasser geworfen werden
  • Wenn bei einem Fisch, der zurückgesetzt werden muß; oder soll, die Gefahr besteht, dass er beim Lösen des Hakens gefährliche Verletzungen erleidet, ist der Haken nicht zu lösen, sondern die Schnur am Maul abzuschneiden
  • Das Fangbuch ist mitzuführen und die Fänge einzutragen
  • Bei Fischsterben, Gewässerverschmutzungen und ähnlichen Vorkommnissen ist unverzüglich ein Mitglied des Vorstandes und die Polizei zu verständigen

Qeulle: http://www.kfv-kelheim.de/index.php/fischereiordnung

Fischbestand

Die Donaustrecke des Kfv Kelheims ist für Flora und Fauna von herausragendem Wert [WWA LA]. So sind hier nahezu alle heimischen Fischarten des Donaueinzugsgebietes beheimatet. Angefangen bei großen Schwärmen an Friedfischen wie Brassen, Zährten oder Rotaugen gibt es einen großen Bestand an Raubfische wie Donauflussbarschen, Donauwallern oder Zandern. Neben genannten Fischen sind allerdings auch viele weitgehend mittlerweile eher seltene Donaufischarten in unserem Gewässerteil beheimatet. So finden sich im Donauabschnitt des Kfv Kelheims die heimischen Fischarten Frauennerfling und Nase sowie die echten Donaubarscharten Streber, Schrätzer und Zingel, welche allesamt vereinzelt immer wieder gefangen werden. Im Bereich der Weltenburger Enge gehen zudem regelmäßig stattliche Huchen, auch als „Donaulachs“ bekannt, an den Haken. 

Abweichende Schonmaße und Schonzeiten

Schonmaße:      Schonzeiten: BN = im Bezirk Niederbayern
V = im Verein
Aitel (Döbel) 25 cm   BN
Bachforelle 30 cm   V 01.10. bis 15.04.   V
Coho-Lachs 70 cm   V
Grasfische 60 cm   V
Hecht 50 cm 15.02. bis 30.04.   BN
Karpfen (außer Wildkarpfen)   35 cm   V
Regenbogenforelle 30 cm   V 01.10. bis 15.04.   V
Rutte 35 cm   BN 01.12. bis 31.01.   BN
Schleie 26 cm 16.05. bis 30.06.   BN
Wildkarpfen 40 cm   BN 01.05. bis 30.06.   BN
Zander 50 cm 15.02. bis 30.04.   BN

Ganzjährig geschonte Fische
Flußneunauge, Lampetra fluviatilis
Bachneunauge, Lampetra planeri
Donau-Neunaugen, Eudontomyzon spp.
Meerneunauge, Petromyzon marinus
Stör, Acipenser sturio
Sterlet, Acipenser ruthenus
Maifisch, Alosa alosa
Atlantischer Lachs, Salmo salar
Meerforelle, Salmo trutta forma trutta
Kilch, Coregonus acronius
Perlfisch, Rutilus frisii meidingeri
Strömer, Leuciscus soufia
Weißflossiger Gründling, Gobio albipinnatus
Kessler-Gründling, Gobio kessleri
Steingreßling, Cobio uranoscopus
Schneider, Alburnoides bipunctatus
Zope, Abramis ballerus
Sichling, Pelecus cultratus
Bitterling, Rhodeus sericeus amarus
Schlammpeitzger, Misgurnus fossilis
Steinbeißer, Cobitis taenia
Donaukaulbarsch, Gymnocephalus baloni
Schrätzer, Gymnocephalus schraetser
Streber, Zingel streber streber
Zingel, Zingel zingel
9stach. Stichling, Pungitius pungitius

Flußperlmuschel, Margaritera margaritifera
Gemeine Teichmuschel, Andonta cygnea
Flache Teichmuschel, Andonta anatina
Abgeplattete Teichmuschel, Pseudanadonta complanata
Malermuschel, Unio pictorum
Große Flußmuschel, Unio tumidus
Kleine Flußmuschel, Unio crassus

 

 

Weitere Gewässerinformationen

In den letzten Jahren haben sich im Donauabschnitt des Kfv Kelheims einige gebietsfremde Einwanderer eingefunden: Die Grundel (Weitere Infos finden Sie in der Broschüre des Lfv Bayern). Den natürlichen Fischbestand der Donau versucht der Kfv Kelheim deshalb mit jährlichem Besatz von heimischen Fischarten wie Huchen zu stärken und weiterhin zu erhalten. 

Wasserstände Donau / Kelheim

     Pegel         Temperatur

Quelle: http://www.hnd.bayern.de